Heizkostenabrechnung – Was Vermieter und Mieter wissen müssen
Die Heizkostenabrechnung ist ein zentraler Bestandteil der Betriebskostenabrechnung und regelt die faire Verteilung der Heizkosten auf die einzelnen Wohnungen innerhalb einer Immobilie. Grundlage hierfür ist die Heizkostenverordnung, die klare Vorgaben für die Abrechnung macht.
Laut Gesetz müssen:
Mindestens 50% und höchstens 70% der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das bedeutet, dass der tatsächliche Heizungsverbrauch in den Wohnungen durch Messgeräte wie Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler erfasst wird.
Der verbleibende Anteil der Heizkosten – zwischen 30% und 50% – wird anhand eines festen Maßstabs, in der Regel der Wohnfläche, verteilt.
Dieses Abrechnungsmodell fördert den sparsamen Umgang mit Heizenergie, da Bewohner durch ihr individuelles Verhalten Einfluss auf ihre Kosten nehmen können.
Die Heizkostenabrechnung muss den Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorgelegt werden. Wird diese Frist versäumt, können Nachforderungen grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden. Eine rechtzeitige, transparente Abrechnung ist daher sowohl für Vermieter als auch für Mieter von großer Bedeutung.
Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen. Sie können Einsicht in die Originalbelege verlangen und bei Zweifeln oder Fehlern Einspruch gegen die Abrechnung erheben. Für eine korrekte Prüfung ist es wichtig, dass die Abrechnung verständlich aufgebaut ist und die Verteilung der Kosten nachvollziehbar dargestellt wird.
Eine präzise Heizkostenabrechnung vermeidet Streitigkeiten und sorgt für ein vertrauensvolles Mietverhältnis. Verwaltungspartner-Nord unterstützt Eigentümer dabei, Heizkostenabrechnungen professionell, gesetzeskonform und fristgerecht zu erstellen. Durch unsere digitale Verwaltungslösung können Mieter ihre Abrechnungen bequem online einsehen und nachvollziehen – einfach, sicher und transparent.
Ähnliche Artikel