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Nebenkosten – Was gehört dazu und was nicht?

Nebenkosten sind alle laufenden Kosten, die zusätzlich zur reinen Miete für die Nutzung einer Wohnung anfallen. Sie umfassen in erster Linie die Betriebskosten, die für die Versorgung und Instandhaltung des Gebäudes notwendig sind. Welche Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen, hängt vom Mietvertrag sowie den gesetzlichen Bestimmungen ab.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Nebenkosten.

Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören unter anderem:

  • Grundsteuer und öffentliche Lasten:
    Abgaben an die Gemeinde, die für das Grundstück anfallen.

  • Kaltwasserversorgung und Entwässerung:
    Kosten für Frischwasser und Abwasserentsorgung.

  • Warmwasserversorgung und Heizungsversorgung:
    Betrieb und Wartung der Heizungs- und Warmwasseranlagen, sofern dies im Mietvertrag geregelt ist.

  • Straßenreinigung und Müllabfuhr:
    Gebühren für die Reinigung öffentlicher Wege sowie die regelmäßige Müllentsorgung.

  • Allgemeinstrom:
    Stromkosten für die Beleuchtung von Fluren, Treppenhäusern oder Außenanlagen.

  • Hausmeisterdienste:
    Kosten für Tätigkeiten wie Pflege der Außenanlagen, Winterdienst oder kleine Reparaturen.

  • Sonstige Wartungen:
    Zum Beispiel für Aufzüge, Rauchmelder oder Heizungsanlagen.

Nicht umlagefähig sind hingegen folgende Kosten:

  • Verwaltungskosten:
    Kosten für die kaufmännische und technische Verwaltung der Immobilie.

  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten:
    Reparaturen und bauliche Erneuerungen dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.

  • Rücklagenbildung:
    Beiträge zur Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft bleiben beim Vermieter.

  • Verkehrssicherungskosten:
    Kosten, die dem Schutz der Allgemeinheit dienen, z. B. für Sicherheitsprüfungen oder Haftpflichtversicherungen, dürfen nur in bestimmten Fällen umgelegt werden.

Eine ordnungsgemäße und transparente Abrechnung der Nebenkosten sorgt für Vertrauen und vermeidet spätere Streitigkeiten. Bei Verwaltungspartner-Nord legen wir großen Wert auf eine klare Aufstellung aller umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten – nachvollziehbar, rechtssicher und jederzeit online abrufbar.

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